68782 Brühl dem 05.04.08
Waffengesetz / Elektroimpulsgeräte usw.
Rubrik „Gut zu Wissen“
Auszüge einer erhaltenen Postsendung von P. Kra… die zum Innhalt „Textausschnitte des deutschen Waffengesetzes ( WAffG) hatten.
Beim Nachweis dieser Mindcontrol bezw. Bewusstseinskontrolle oder anderen Verletzungen die durch elektromagnetischen Strahlung hervorgerufen wurden wird man sich auf diese Gesetzgebung berufen.
Waffengesetz (WaffG)
Quelle: Text vom 11.Oktober 2002 nach Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr 73, Seite 3970ff
mit Änderungen vom 19. Dezember 2002 laut Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr. 86, Seite 4592,
mit Berichtigung vom 19. September 2003 laut Bundesgesetzblatt 2003 Teil 1 Nr. 49, Seite 1957,
mit Änderung vom 10. September 2004 laut Bundesgesetzblatt 2004 Teil 1 Nr. 49, Seite 2318f,
mit Änderung vom 21. Juni 2005 laut Bundesgesetzblatt 2005 Teil 1 Nr. 39, Seite 1818f
und mit Änderung vom 5. November 2007 laut Bundesgesetzblatt 2007 Teil 1 Nr. 56, Seite 2557
Das Wichtigste dieses Schreibens von Herrn P.K.
wobei ich seine Anmerkungen nicht übertragen habe, da ich nicht wusste ob Ihm dies Recht ist!
Hier ist das deutsche Waffengesetz im WWW zu finden
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Ab1
http://www.rechtliches.de/info_WaffG.html
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen(
1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
Und 2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
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Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände
1.2.1 die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte),
a) eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
b) eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische Energie, insbesondere durch ein gezieltes Ausstrahlen einer elektromagnetischen Strahlung hervorgerufen werden kann,
2.2.1
die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung Verwendung findenden Gegenstände.
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;
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Notiz: Bei der Recherche der Informationen von Herrn P.K. auch auf einen besonderen Teil des Strafgesetzbuch gestoßen.
Ich hoffe dass damit jede Person gemeint ist, und der Sinnspruch. „Die Großen lässt man laufen die Kleinen hängt man“ bezw. „Macht ist Gesetz“ keine Gültigkeit besitzt.
Strafgesetzbuch der BRD/Besonderer Teil
129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
12. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Croissant
- Re: Deutsches Waffengesetz / Elektroimpulsgeräte usw karlheinz Croissant 07.04.2008 22:36
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