Re: weitere_Psychiatrie und Staat? Dr. Scheiner


Deutsches Forum


Geschrieben von neuron am 19. April 2008 12:04:50:

Als Antwort auf: Re: weitere_Psychiatrie und Staat? geschrieben von neuron am 03. August 2006 12:13:28:

ZUR ÜBLICHEN „ KLÄGER- PSYCHIATRISIERUNG “
http://groups.google.de/group/archive_news/attach/1b4c0bb859c491e7/Psychiatrisierung.pdf?

Psychiatrisierung
München, Januar 2003 Dr. med. Hans-Christoph Scheiner
ZUR ÜBLICHEN „ KLÄGER- PSYCHIATRISIERUNG “
Wenn zum Schluß des Schriftsatzes von der Beklagtenseite den Klägern wieder die übliche
Psychiatrisierung des Beschwerdebildes in Form „psycho-somatischer Ursachen“ angeboten wird,
dann sind derartig ungeeignete Argumente durch obige Ausführungen als auch die vom Okt. 2002
eigentlich als ausreichend widerlegt und somit als gegenstandslos zu betrachten. Diese
„Psychiatrisierung“ ist zudem zwangsläufige Schlussfolgerung jener eingangs erwähnter
„athermischen Wissenschaftsdogmatik“, eine Argume-tation, die man mit unausweichlicher
Regelmäßigkeit allen Elektrosmoggeschä-digten und Elektrosensiblen als pseudowissenschaftliches
Erklärungsmodell überstülpt: wenn der Bürger wagt, sich zu beschweren, daß er gegen seinen
Willen krank gemacht wird,erklärt man ihn für „psychotisch“- bzw. „psycho-somatisch“- also für
mehr oder weniger „verrückt“! So einfach ist das!
Nun sind der Kläger X.Y. bei den bestehenden „Keulenwerten“ von mehreren hundert nW/cm2 (-
jeder mit der Materie Vertraute wird diese Werte so bezeichnen)eindeutig „Elektrosmog-geschädigte“
und nicht „Elektrosmogsen-sible“. Reagiert diese Personengruppe doch bereits allergisch auf
wesendlich schwächere Feldstärken. Dies ist bei dem an und für sich robusten, körperlich kräftigen
Kläger, der immer mit Freude seinen Beruf als Elektromeister ausübte, offenkundig nicht der Fall.
Doch auch das Phänomen der „Elektrosensitivität“ ist heute wissenschaftlich belegt, siehe dazu etwa
Prof.Dr. R.Frenzel-Beyme vom “Bremer Institut für Präventiv-forschung und Sozialmedizin“
anlässlich der Anhörung des Bayerischen Landtags über die „Auswirkungen nicht-ionisierender
Strahlen “ (Lit.Verz. 30); oder die Arbeiten von Pionieren der Umweltmedizin William Rea(32) und
K.D.Runow, etwa mit seiner „Studie zur Elektrosensibilität im D-Netz-Bereich (Lit.Verz.31). Das
von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Fachkrankenhaus für Umweltkrankheiten in
Bredstedt , Leitung Chefarzt Dr.E.Schwarz zählt Elektrosmogschädigung und
Elektrosensitivität zu den Krankheiten, auf welche die Klinik –neben Chemikalienbelastetendie
diagnostisch und therapeutisch speziell ausgerichtet ist. Und die gesetzlichen Krankenkassen
erstatten! (siehe Lit.Verz. 33) siehe Anlage 16
Zum anderen berichtete Prof. F.A.Popp etwa berichtete anlässlich eines Kollquiums in Wiesbaden
1980, Berechnungen hätten eine 10 Milliardenfach höhere Sensibilität biologischer Systeme im
Vergleich zu technischen Systemen ergeben. Und Prof. Kirschvink vom Forschungsinstitut in
Pasadena Californien, fand 1992 im menschlichen und tierischen Gehirn winzige 1-
fünfzigmillionstel mm große Magnetitkristalle, die im Tierreich offenbar die Orientierung der
Zugvögel auf ihren interkontinentalen –und bei Walen auf deren interozeanische Wanderungen
ermöglichen, und auf EMF wie winzige Eisenspäne und Magneten wirken. Diese in vielfacher
Millionenkonzen-tration aufgefundenen Magnetitkristalle geraten bei den niederfrequent
getacketen Hochfrequenzen des Mobilfunks in Resonanz.- Elektrosmog-schädigung und Sensibilität
ist als Phänomen also nicht verwunderlich. Das Gegenteil wäre erstaunlicher.
Zu guter Letzt sei noch darauf verwiesen, dass die jetzige WHO-Direktorin und frühere
norwegische Premierministerin Gro Harlem Brundland, selbst Ärztin, ebenfalls elektrosensibel
ist und an den Auswirkungen durch hoch-frequente elektromagnetische Felder leidet. Gegenüber
der norwegischen Tageszeitung „Dagbladed“ (erschienen am 09.03.2002) erklärte sie, dass sie in der
Nähe von sendeaktiven Mobiltelefonen unter großen Schmerzen und körperlichen
Beeinträchtigungen leide. Sie führt aus, .... „Ich verstehe die Wissenschaftler, die warnen. Ich
denke wir haben allen Grund vorsichtig zu sein und Mobiltelefone nicht mehr als nötig zu
benutzen. Und je jünger sie sind desto ernster muss das genommen werden. Ich denke, wir sollten
dem Vorsorgeprinzip folgen.“ (siehe Anlage 10)
Die schärfste Waffe von rechtsbeugenden Richtern und juristischen
Verfassungshochverrätern zur Absicherung ihrer kriminellen Organisation
1
Entmündigung ist die Perfektion einer NAZI-Methode durch Richter, Ärzte, Betreuer und andere
deutsche Verfassungshochverräter in der Bundesrepublik Deutschland!
Die schärfste Waffe von rechtsbeugenden Richtern und juristischen Verfassungshochverrätern zur
Absicherung ihrer kriminellen Organisation und ihres staatsgefährdenden Treibens ist die Beseitigung
von gesunden Menschen durch die Wegnahme der Geschäfts- und Prozessfähigkeit! Ein derart
Betroffener ist gesellschaftlich und bezüglich seines Selbstbestimmungsrechtes praktisch tot. Er kann
sich nicht mehr um seinen Besitz und sein Recht kümmern, keine Schadensersatzansprüche gegen den
Staat - aus dem Handeln der kriminellen Juristen! - mehr durchsetzen und sich nicht einmal gerichtlich
gegen willkürliche Steuerforderungen verteidigen. Es wird ihm in der Regel der Führerschein
entzogen, um seine Bewegungsfreiheit zu beschränken. Er hat kein aktives und passives Wahlrecht
mehr. Er kann seinen Aufenthalt nicht mehr wählen. Er kann jederzeit seiner Freiheit beraubt werden,
in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden und für jegliche medizinische Experimente
eingesetzt werden.
Der Autor Dr. WENZEL hat sich in vollem Wissen um die besondere Perfidie der langjährigen
deutschen Menschenrechtsverletzungen mit Tausenden von Opfern dergestalt für sein Recht
eingesetzt, dass er den befassten Richtern Urkunden-, Beschluss- und Grundbuchfälschungen mit
Urkundsbeweisen vorgeworfen hat und für diese auch in öffentlichen Demonstrationen in Leipzig und
vor dem Reichstag Gefängnisstrafen gefordert hat. Nach dem Standes" Recht" der Juristen als
kriminelle Organisation mussten diese mit allen Mitteln versuchen, ihn dem bürgerlichen Tod zu
überantworten. Auch wenn der Autor immer wusste, dass das den rechtsbeugenden Richtern in
Deutschland zum Schluss gelingen könnte, ist er aber der Meinung, dass sich sein Einsatz für
Deutschland dennoch lohnen wird! Denn Tausende von Zugriffen auf diese Internetseiten haben nun
ein Problembewusstsein erzeugt, dass den namentlich genannten Rechtsbeugern in Richterrobe über
kurz oder lang zum Verhängnis werden wird.
Der Autor hat eine IHK-Sachverständigenausbildung und hat seine Kenntnis einmal auf die so
genannte Gutachtertätigkeit von selbsternannten Gefälligkeitsgutachtern mit Arzt- und Psychiater-
Titeln angewendet. Er zeigt, mit welchen grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Verfahren sich
die gegen die auserkorenen Opfer heimlich abstimmenden Richter und Psychiater dazu versteigen,
gesunde Menschen für krank erklären zu wollen. Am Beispiel des Richters Dr. BROIHAN vom
Landgericht Braunschweig und des Dr. RÜTTEN von der Privatklinik Dr. Kurt FONTHEIM in
Liebenburg wird vorgestellt, dass jeder Deutsche in ständiger Gefahr lebt, vom deutschen Staat um
seines Besitzes oder seiner Rechtsansprüche willen beseitigt zu werden.
Deutsche - Unternehmer, Handwerker, Sparer, Grundbesitzer und Justiz-Opfer - müssen
zuerst nur eines wirklichen fürchten, den Terrorismus der deutschen Verfassungs- und
Staatsorgane und seiner Juristen gegen das Volk.
Im Magazin DER SPIEGEL, 50/2003, Seite 187, kann man folgendes lesen:
"Bei der Untersuchung von Betreuungsverfahren in einer Region Südostniedersachsens stellt Prof. Dr.
Peter Müller von der Uniklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Göttingen überraschend
(überrascht!) fest, dass sich die Zahl der unfreiwilligen Einweisungen innerhalb von sechs Jahren
verdreifacht hat. Die Betroffenen können sich gegen die Zwangsunterbringungen nur selten wehren,
denn Einweisungen nach dem so genannten differenzierten Betreuungsrecht gingen "relativ still und
von der Öffentlichkeit unbemerkt von statten", wie Müller erklärt. Einem Patienten wurden
beispielsweise zwei Jahre Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie auferlegt (von wem?), weil er eine
ambulante Medikamententherapie wegen der Nebenwirkungen abgebrochen hatte."
Über die Gründe kann man nur spekulieren. Eine Rolle spielt für den Göttinger Wissenschaftler der
gesellschaftliche Trend zu mehr Zwang bei abweichendem Verhalten. "Psychiater, Betreuer und
Richter unterstützen offenbar die Entwicklung oder können sie zumindest nicht bremsen. "Die Studie
sowie die Spiegelnachricht bleibt mit dieser Mutmaßung, wie mittlerweile üblich im Deutschland,
leider damit im Nebulösen und Unverbindlichen. So gibt es keine Untersuchung zur Korrelation mit
den durch die Entmündigungen entwendeten Vermögen von Zwangseingewiesenen, keine Ermittlung
über die so vernichteten Rechtsansprüche und Schadensersatzforderungen, welche sich häufig gegen
den Staat richten, und überhaupt zu den Nutznießern solcher Zwangsunterbringungen, wie die
2
psychiatrischen Kliniken, die sich mit ihren in Nebentätigkeit als angeblich Sachverständige
arbeitenden Doktoren zur Beschaffung von Menschenmaterial für ihre Räumlichkeiten und
Experimente selbst bedienen.
In "DER SPIEGEL" 12/2003, Seite 12, melden sich Psychiatrieopfer in Leserbriefen zu Wort. Ein Beispiel:
Zitat Anfang:
"Es gibt gewiss seelisch gestörte Menschen, vor denen sich die Gesellschaft schützen muss. Ich habe
im beschriebenen Fall größtes Verständnis für die Opfer. Ich frage mich aber auch, wer Bürger vor
willkürlicher Gewalt der Behörden schützt. Ich bin in die psychiatrischen Mühlen geraten. Gewalt
habe ich nicht durch die Mitpatienten, sondern durch Mitarbeiter des Krankenhauses erlebt. Ich werde
in Kürze eine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen, denn ich bin dem System nach einem Jahrzehnt
mit viel Glück entkommen und möchte das nicht noch einmal durchmachen. Nun kämpfe ich um
Entschädigung. Psychiatrie-Erfahrene haben keine Lobby.
Die Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen haben täglich mit den Versuchen von rechtsbeugenden Richtern
und Juristen zu tun, die ihr eigenes kriminelles Handeln dadurch einer gerichtlichen Verfolgung
entziehen wollen, dass sie zunächst gesunden Menschen die Prozess- und Geschäftsunfähigkeit
absprechen, um sie anschließend über Betreuungsverfahren des Vermögens, der Rechtsansprüche, der
Freiheit, der Gesundheit und möglichst auch des Lebens zu berauben. Man schätzt die Zahl der
jährlichen Selbstmorde nach Justizunrecht auf 3.000 bis 4.000 Opfer.
Im Bewusstsein, dass die breite deutsche Bevölkerung, und hier insbesondere die Leistungsträger wie
Unternehmer, Handwerker, Grundbesitzer und Sparer, die Gefahr, die von solchen Methoden für die
Altersvorsorge ausgeht, hat sich der Autor mit gut fundierten Rechtskenntnissen und unwiderlegbaren
Beweisen zur Rechtsbeugung und zum Verfassungshochverrat von Richtern und Juristen im
öffentlichen Dienst im Staatsstreich von oben aufgemacht, die schon tausendfach erlittene
Justizwillkür in ihrem üblichen Ablauf zu enttarnen. Im Bewusstsein um die Verschwörung der
öffentlich beschäftigten Juristen mit dem Standes" Recht" gegen den Staat und seine Nichtjuristen hat
der Autor sich als vermeintlich leichtes Opfer für die Richter im Gerichtsbezirk Braunschweig
angeboten. Somit ist er nun in der Lage, den nach dem Standes "Recht" folgerichtigen Ablauf zur
Vernichtung gesunder Menschen in Deutschland, die ihr Recht fordern und dabei "bedenkliche"
Handlungen von Richtern, Staatsanwälten und anderen Juristen vortragen, mit Urkunden,
Gerichtsbeschlüssen und sonstigen Dokumenten vorzulegen.
"Bedenkliche Handlungen" ist eine vornehme Umschreibung für die gesetz- und rechtswidrigen, aber
auch standesrechtsbedingten Handlungen von Juristen durch Juristen. Die klare Feststellung so
genannter "bedenklicher Handlungen" als kriminelle, strafbare Handlungen hingegen sehen sie als
Beleidigung an, die sie erbarmungslos neben der Überziehung mit Beleidigungsklagen auch mit dem
Versuch der Entmündigung verfolgen.
Das Zusammenspiel zwischen Juristen und Psychiatern hat ein so großes Ausmaß angenommen, dass
Vorsorge für jeden zu empfehlen ist, der in Gerichtsverfahren verwickelt wird. Schaffen es die
juristischen Knochenerweicher mit ihren verwerflichen sittenwidrigen Gesetzesumgehungen nicht,
geplantes Unrecht zu vollenden und abschließend zu beenden, weil sie die Intelligenz und den
Widerstandswillen ausgewählter Opfer unterschätzt haben, wird mit Hilfe gefälliger Psychiater deren
Geschäftsfähigkeit oder Prozessfähigkeit wegdiskutiert.
In der Zusammenfassung der Press release issued by the Registrar des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte EGMR vom 12.06.2003 findet man im Fall HERZ gegen Deutschland (44672/98)
die Verurteilung der Bundesrepublik zu insgesamt 10.000 EURO wegen rechtswidriger Einweisung
zwecks psychiatrischer Untersuchung nach willkürlichen Richterentscheidungen. Die NAZI-Methode
Deutscher Richter zur Behandlung gesunder Menschen ist also im Einzelfall auch beim EGMR schon
bekannt. Die Methode der Zwangspsychiatrisierung mit anschließender Entmündigung durch
rechtsbeugende Richter, die sich angegriffen, beleidigt oder durch die Vorhaltung von Rechtsbeugung
bedroht fühlen, ist aber ein generelles, allgemeines Verfahren der erkannten Verfassungshochverräter
in Deutschland im Staatsstreich von oben, das nun in den Mittelpunkt der Anklage wegen
3
Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegender Verstöße gegen fundamentale Grundsätze der EU
gestellt wird.
Ehrenhafte Psychiater erkennen einen Ehrenkodex an
Wer sich mit so genannten sachverständigen Psychologen als Gutachter vor Gericht befassen muss,
sollte den folgenden Ehrenkodex von diesem unterzeichnen lassen. Weigert sich ein beauftragter
Gutachter, so ist dieser in jedem Fall nicht koscher und sollte mit Hinweis auf seine Weigerung mit
der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Ende der Zitierung der anhängigen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 708/04 vom
30.03.2004!
Zusammenfassung zum Punkt 4.1.7.
Der Europäischen Kommission wird ausführlich an einem durchlaufenden einzelnen Fall das Prinzip
der willkürlichen Entrechtung von Menschen in Deutschland vorgestellt. Die ständige Verweigerung
des gesetzlichen Richters, des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens ist grundsätzlich die in
Deutschland überall angewendete Methode deutscher Richter. Wer sich, durch die Willkür und
erzeugte Not im Kampf um seine Existenz, unter Verzicht auf ein weiteres Erwerbsleben juristisch
weiterbildet und sein Wissen um Recht und Gesetz durch die Richter angewendet wissen will, wird
durch alle befassten Richter gnadenlos bedrängt, verfolgt und möglichst in den bürgerlichen Tod
gehetzt.
Die EU-Kommission mag einmal den physischen und psychischen Druck ermessen, dem der
durchschnittliche EU-Bürger standhalten soll und doch nicht könnte, weil er leben und arbeiten muss.
Die in diesem Antrag namentlich genannten Richter haben sich allerdings gründlich verrechnet, als sie
die Verfolgung von Dr. WENZEL planten, vorbereiteten und durchführten. Ein richtiger Unternehmer
und Erfinder gibt niemals auf und nicht klein bei, sondern organisiert gegebenenfalls bei
Notwendigkeit den Aufstand des Volkes.
Die EU-Kommission muss aber auch erwägen, dass nicht gesetzeskundige EU-Bürger aus anderen
Ländern als Deutschland nicht die Spur einer Chance zum Widerstand gegen das Unrechtsregime und
die Diktatur der Richter in Deutschland haben. Die Kommission muss ihre europäischen Bürger vor
dem geschilderten Terror in Deutschland umfassend schützen und ist zum Eingreifen nach dem Antrag
verpflichtet.
Die Bundesrepublik Deutschland hat nach Antragspunkt 3 der vorliegenden Eingabe nachzuweisen,
dass auch deshalb die Richter:
HAUSMANN, MÜLLER-ZITZKE, HERBORG, Dr. BROIHAN, SCHMIDTMANN, Dr.
FACCA, KUHR, SCHLICK, GALKE, STRECK, HERRMANN und KAPSA
wegen der planmäßigen Handlungen zur Verweigerung gesetzlicher Richter, des rechtlichen Gehörs
und des fairen Verfahrens nach allen einschlägigen Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches
bestraft, aus dem Richteramt entfernt und zu persönlichem Schadensersatz verpflichtet wurden.
4
Zerstörung der Persönlichkeit/ Integrität
Psychische und Physische Folter
Prof. Dr. med. Volker Faust
Den Begriff Folter kennt jeder. Auch hört man immer wieder von den unterschiedlichsten Foltermethoden. Aber
was man sich nur schwer konkret vorstellen kann sind die Langzeitfolgen: seelisch, körperlich, psychosozial.
Und das ist das eigentliche Problem. Denn das Leben geht - wenn man es trotz Folter retten konnte - weiter,
oftmals kaum weniger qualvoll wie während der Foltertortur. Denn das Ziel der "modernen" Folter ist nicht nur
das Erzwingen von Geständnissen, sondern auch die Zerstörung der Persönlichkeit, die Vernichtung der
Identität. Denn dadurch verliert man jegliche Fähigkeit zum Widerstand.
Nachfolgend deshalb nicht nur eine Auswahl "moderner" Foltermethoden und ihrer körperlichen Folgen,
sondern vor allem die seelischen Verletzungen: permanente Angstbereitschaft, flash back-Phänomene,
situationsgebundene phobische Ängste, anhaltender Spannungszustand, Grübelzwang, Depressivität, reizbare
Verstimmungen, Initiativelosigkeit, Ruhelosigkeit, Merk- und Konzentrationsstörungen, Leistungseinbruch,
Genussunfähigkeit u. a. Und die meist unbekannten Folgen für Lebenssinn und Selbstsicherheit, seelischkörperliche
Einheit bzw. Körpererleben, Schmerzempfindung, Partnerschaft, Beruf usw.
Post-torture-syndrome (PTS) - Extrem-Traumatisierung - man-made-disaster - posttraumatische
Belastungsstörung - akute Stressbelastungsstörung - Störung durch extreme Belastung - Zwangskollektivierung -
flash back-Phänomene - u.a.m.
"Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in dieser Welt. Die Schmach der Vernichtung lässt sich
nicht austilgen. Das zum Teil schon mit dem ersten Schlag, in vollem Umfang aber schließlich in der Tortur
eingestürzte Weltvertrauen wird nicht wiedergewonnen", schrieb der bekannte Philosoph und Schriftsteller Jean
Améry aus eigener KZ-Erfahrung.
Selbst Ende des 20. Jahrhunderts ist die Folter noch immer in vielen Staaten gängige Praxis. Amnesty
International zählt mehr als hundert Staaten auf, in denen - trotz zahlreicher Menschenrechtsabkommen - von
Polizei, Militär, Geheimdiensten u. a. systematisch nicht nur körperlich, sondern zunehmend auch psychologisch
gefoltert wird.
Denn das Ziel der Folter ist nicht nur das Erzwingen von Geständnissen und Aussagen, sondern auch die
Zerstörung der Persönlichkeit, die Vernichtung der Identität. Die Folterer wissen, dass Menschen ohne Identität
mit zerrütteter Persönlichkeit ihre Fähigkeit zum Widerstand jeglicher Art verlieren.
Ziel einer "modernen" Folter-Strategie
Um ihr Ziel zu erreichen, gehen die Folterer planmäßig vor. Die psychische Zermürbung muss schrittweise
erfolgen. Das ist ein genau kalkulierter Prozess, der kaltblütig und den individuellen Eigenschaften des
jeweiligen Opfers entsprechend durchgeführt wird. Es hätte wenig Sinn, sofort mit den härtesten Maßnahmen zu
beginnen. Dem Opfer muss man genügend Zeit lassen, damit es die Qualen und Erniedrigungen ausgiebig erlebt,
sich mit ihnen identifiziert und stückweise den Willen zum Widerstand verliert:"Zuerst dachte ich, sie würden
mich totschlagen, darauf war ich gefasst. Und hätten sie es doch nur getan. Aber das schlimmste waren die
Pausen" (Zitat).
Der Gefolterte muss völlig hilflos jeden inneren Halt und jedes Selbstbewusstsein verlieren, er muss weinen und
um Gnade betteln, er muss in panischer, unkontrollierter Angst Urin und Stuhl lassen, er muss wünschen,
endlich getötet zu werden, anstatt so dahinzuvegetieren.
Grausamer als der Schmerz ist oft auch das Alleinsein nach der Folter. Dabei wird man fast verrückt. Man fühlt
sich wie ein Tier, abhängig von der Gnade seines sadistischen Herrn. So findet sich das Opfer selbst nach seiner
Entlassung als körperlich noch irgendwie lebendig wieder - jedoch seelisch zerstört. Das ist der Sinn der
modernen Folter.
Folter-Methoden
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Die Folter-Methoden sind einerseits so alt wie die Menschheit und werden andererseits durch "neue"
Maßnahmen ergänzt. Was gehörte bzw. gehört noch immer dazu?
Neben Unterernährung (Proteinmangel), evtl. verbunden mit Schädelhirn-Verletzungen und damit verstärkter
Gehirnquellung, neben extremer körperlicher Ausbeutung (Zwangsarbeit unter jeglichen
Witterungsverhältnissen) einschließlich Seuchen u. a., neben den Folgen der Zwangskollektivierung ("hilfs- und
beistandsunfähige Masse") waren und sind es besonders die körperlichen Foltermethoden:
Schläge (vor allem auf den Kopf - siehe oben), ggf. mit ernsteren Auswirkungen wie Bewusstseinsverlust,
Knochenbrüchen, Blutergüssen, Blut im Urin, offenen und damit bald eiternden Wunden bis hin zu raffinierten
Fesselungen oder sadistischen Prozeduren: ständiger Aufenthalt unter Scheinwerfern, in dauernder Finsternis
oder in kalten bzw. überfluteten Zellen über Wochen hin; ferner Metallnadeln unter die Fingernägel,
Verbrennungen mittels Zigaretten, Eintauchen in eiskaltes Wasser, Gelenkausrenkungen u. a.
Heute dominieren z. B ferner Elektroschocks (Schläfen, Brustwarzen, Penis), Einzelhaft in schall-isolierten
Zellen, Vergewaltigung im Schlaf(auch von Männern), Vortäuschen von Erschießungen (aber auch stille oder
offene Aufforderung zur Flucht, um dann wirklich erschießen zu können) u. a.
Darüber hinaus gibt es viele Variationen: z. B. die eigenen Haare oder Exkremente aufessen, den eigenen Urin
trinken, Fixierungen in schmerzhaften Körperhaltungen, stundenlanges Aufhängen an Armen oder Beinen,
sonstige Formen der Elektrofolter (siehe oben), Einführen von Gegenständen in Harnröhre und Enddarm,
Urinieren in den Mund usw.
Bemerkenswert übrigens die sadistischen Bezeichnungen der einzelnen Foltermethoden: wiederholte Schläge
auf die Ohren: "Telefon", Untertauchen bis fast zum Ersticken.
Akut zermürbend und nicht selten als gezielte Zerstörungswaffe eingesetzt - real oder vorgetäuscht - ist auch das
Mithören von Schreien anderer Opfer ("können sie ihren Freund hören ...?"). Langfristig qualvoll ist die
permanente Todesbedrohung, das wehr- und rechtlose Ausgeliefertsein an einen gnadenlosen
Vernichtungswillen ohne Rechtfertigung und Verstrickung in eine auch nur irgendwie geartete Schuld. Für
manche entlastend, wenn sie darauf zurückgreifen können, für viele aber zusätzlich peinigend ist der Mangel an
einer ideologischen Sinngebung dieses Leidens, wie er wenigstens bei politischen oder religiösen Opfern Halt
vermitteln kann.
Lange unfassbar die Gewissheit, dass das ganze nicht zeitlich begrenzt ist, sondern nur mit der
höchstwahrscheinlichen körperlichen Vernichtung enden wird (entlastungslose Angst, die aber am Schluss auch
in eine Todes-Sehnsucht münden kann). So muss man noch um die tägliche Qual froh sein, die man wenigstens
lebend verbringen darf.
Besonders langfristig zermürbend ist der Umstand, dass sich alles ohne zwischengeschaltete Entlastung abspielt
(mit Ausnahme der erwähnten kurzen Pausen, die aber gezielt als "Angst-Intervalle" genutzt werden). So haben
die Opfer keinerlei Möglichkeit, sich wenigstens auf der untersten vegetativen Stufe wieder zu fangen und etwas
zu regenerieren.
Folterer - was sind das für Menschen?
Zur Motivation und Wesensart der Folterer gibt es über Einzelschilderungen hinaus nicht viel fundierte
Untersuchungen, die an einem größeren Täter-Kollektiv gewonnen werden konnten. Viele tauchen unter. Andere
werden ggf. gefasst und verurteilt, ohne dass aber darüber groß berichtet wird. Nicht wenige bleiben unbehelligt
und fallen in keiner Weise, wenn nicht gar positiv auf ("guter Familienvater", "freundlicher Nachbar",
"unauffälliger Mitarbeiter" usw.). Einzelheiten dazu würden hier zu weit führen, doch sei noch auf zwei Aspekte
hingewiesen:
Körperliche Folter-Folgen
Die körperlichen Folter-Folgen sind entweder eindeutig organisch-traumatischer Natur (vom griechischen:
trauma = Wunde, im übertragenen Sinne auch für seelische Zerstörungen benützt) oder psycho-somatisch
interpretierbar (seelische Störungen, z. B. durch Folter, äußern sich somatisch, also körperlich, und zwar ohne
nachweisbaren organischen Befund, was an Ursache und Konsequenzen aber nichts ändert). Nicht selten kommt
eines zum anderen.
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Am häufigsten sind ständige Kopfschmerzen sowie meist wechselnde Herzbeschwerden, dazu Atemnot,
Schwindel, Schlafstörungen, Albträume, Überwachheit bis hin zur "nervigen" Übererregbarkeit usw.
Die häufigsten objektivierbaren Untersuchungsbefunde nach Folterqual beziehen sich auf Narben,
Bewegungseinschränkungen, Gehbehinderung, Zahnschäden, Trommelfell- und Augenverletzungen. Oft auch
eine chronisch erhöhte Muskelanspannung mit entsprechenden Schmerzen durch Hartspann der Muskulatur.
Psychosomatische Folter-Folgen
Zu den psychosomatisch interpretierbaren Folter-Folgen gehören beispielsweise
- Erschöpfungszustände mit vermehrter Anfälligkeit für Krankheiten, insbesondere Infektionen.
- Schlafstörungen mit Albträumen und nächtlichem Aufschreien.
- Vegetative Störungen mit Zittern, Schweißausbruch, Schwindel, dazu Ohrgeräusche, hechelnde Atmung u. a.
- Herzbeschwerden mit Herzrasen, Herzstolpern, Herzstechen, Herzdruck, Bluthochdruck u. a.
- Druckgefühle auf der Brust, Kloßgefühl im Hals (Schluckstörung, Engegefühl - siehe Globusgefühl),
Atemenge usw.
- Magen- und Darmstörungen: vor allem Durchfall, aber auch Verstopfung, Geschwüre, Gallenbeschwerden,
dazu Hämorrhoiden, Blasenstörungen usw.
- Schmerzen in jeglicher Form und Lokalisation: Kopf-, Schulter-, Rücken- und Gelenkschmerzen sowie bei
Frauen Unterleibsschmerzen, wandernde Schmerzen u. a. m.
- Muskelverspannungen an Kiefergelenken, Nackenmuskulatur ("die Angst im Nacken"), Schulter-Arm-
Bereich (und damit häufig auch Spannungskopfschmerzen) und am Rücken. Das kann zu Bewegungsstörungen
der oberen Kopf- und Halswirbelgelenke führen und einen Teufelskreis auslösen. Spannungen aufzubauen ist
aber für das Opfer häufig die einzige Möglichkeit, "ohnmächtige Wut drinnen zu halten", sonst kommt es zu
sinnlosen Erregungszuständen und Gewaltdurchbrüchen. Außerdem war die Spannungserhöhung der Muskeln
während der Folter der beste Schutz gegen Schläge. Und diese Spannung wirkt dann weiter, als würde die Tortur
ewig andauern.
Seelische Folter-Folgen
Die seelischen Verletzungen sind meist schwerwiegender und langfristiger als die körperlichen. Sie wirken wie
ein "Seelenfremdkörper" ("es ist, als ob ein Fremdkörper in der Seele liegt"). Dieser Fremdkörper absorbiert
einen Großteil der psychischen Energie, das heißt vor allem Wohlgefühl, Lebensfreude und Gestaltungskraft.
Deshalb muss ein entsprechend traumatisierter Mensch viel Kraft aufwenden, um diesen "inneren Fremdkörper"
aus seinem bewussten Selbstbild fernzuhalten.
Die häufigsten Klagen auf seelischem, psychosozialem und psychosomatischem Gebiet sind:
Vorschnelle Ermüdung, rasche seelisch-körperliche Erschöpfbarkeit, Merk- und Konzentrationsstörungen,
nachlassende Gedächtnisleistung und Aufmerksamkeit, Gemütslabilität bis hin zur unkontrollierbaren
Rührseligkeit, peinliche Zerstreutheit, eigenartige Benommenheit, ständige Anspannung, Unruhe und Nervosität,
dazu Reizbarkeit, ja Aggressivität (siehe unten), Angstzustände in jeder Form, frei flottierend oder phobisch, d.
h. zwanghaft auf bestimmte Dinge oder Erinnerungen bezogen, dazu Ruhelosigkeit, gemütsmäßige
Unbeständigkeit, depressiv-missgestimmte Zustände, hartnäckige Grübelneigung, abnorm gesteigertes
Erinnerungsvermögen, aber nur an furchtbare Szenen der Verfolgung u. a.
Dazu Katastrophenträume, Gefühl des Niedergangs, der Wertlosigkeit und Isolierung.
Als relativ typisch gelten Erinnerungsstörungen bzw. konkrete Erinnerungslücken sowie eine Einengung von
Vitalität und Antrieb bis hin zur adynamisch-depressiven Dauerverstimmung (auch als "chronische reaktive
Depression" bezeichnet, eigentlich ein Widerspruch in sich, soll hier aber erklären, dass ein konkreter Auslöser
einer Dauer-Depression unterhält).
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Zwischenmenschliche Konsequenzen
Die verminderte Fähigkeit zur aktiven Lebensgestaltung führt vor allem zu schwerwiegenden Irritationen im
zwischenmenschlichen und sozialen Bereich. Grundhaltung ist eine matte Traurigkeit mit unverrückbarem
Verhaftetsein an die erlebten Demütigungen und Schrecken. Hinderlich bis peinlich können situationsgebundene
phobische Ängste (Zwangsbefürchtungen) mit einer eigentümlichen Schreckhaftigkeit werden, selbst auf
harmlose Ereignisse hin. Im Einzelnen:
- Permanente Angstbereitschaft mit plötzlich einsetzenden schweren Angstanfällen. Selbst wenn sich das
Wachbewusstsein frei von Angst weiß, können sie in Albträumen durchbrechen. Besonders zermürbend sind
- flash back-Phänomene: plötzlich sich aufdrängende, gleichsam überfallartige schreckliche Bilder und
Gedanken aus früheren Foltersituationen, manchmal so plastisch, als würde sich das überstandene Trauma
wirklich wiederholen, begleitet mit entsprechenden seelischen und vor allem körperlichen Angstreaktionen
(Zittern, Schweißausbrüche, Angst-, Unruhe- und Erregungszustände usw.).
- Situationsgebundene phobische Ängste: teils verständlich anmutend (z. B. Furcht vor Uniformträgern oder
sogenannte Klingelphobie ("habe ständig Angst, wieder verhaftet zu werden"), aber auch ausgelöst durch
Schweißgeruch, Klick-Geräusche (Entsichern einer Schusswaffe), Schreckens- und sogar Freudenschreie, rote
Farbe, Erbrochenes u. a.). Sie alle führen zum Ausbruch alter "Schock-Empfindungen", und zwar mit
ursprünglicher Heftigkeit - für die Umgebung natürlich völlig überraschend und unfassbar. Häufig verbunden
mit einer eigentümlichen und vor allem peinlichen Schreckhaftigkeit, selbst auf harmlose Ereignisse hin, die nur
vage an Verfolgungserlebnisse erinnern (Böllerschüsse, Autohupen, Motor- und Treppengeräusche, Klopfen
usw.).
Umschriebene, zwanghafte Ängste zwingen auch zur Vermeidung von größeren Menschenansammlungen, von
Kino- oder Theater-Besuchen oder erfordern zumindest "fluchtgesicherte" Eck-Plätze, von denen aus sofort das
Freie erreicht werden kann.
- Anhaltender ängstlicher Spannungszustand mit entsprechenden psychosomatischen Folgen (siehe diese),
mit innerer Unruhe, Fahrigkeit, Ängstlichkeit, ja sogar typischer Körperhaltung.
- Grübelzwang mit quälendem Gedankenkreisen ("Sinnieren", "Studieren"), manchmal mit einer gleichsam
photographisch genauen Erinnerungsklarheit für belastende Szenen.
- Depressivität (was nicht das gleiche bedeuten muss wie Depression - siehe diese), sondern: Darniederliegen
der vitalen Kräfte, chronische Angstbereitschaft, Konzentrationsabfall, Unfähigkeit zu Frohsinn und Genuss,
Initiativelosigkeit, Gemütslähmung, Zurückgezogenheit, abgekehrt von der eigenen Gefühlswelt, unfähig, sich
selber zu spüren, weshalb die Betroffenen auch wie ausgebrannt, leer und abgestumpft wirken.
- Reizbare Verstimmbarkeit: missgestimmt-reizbar, schwer beherrschbare Gemütsschwankungen mit ggf.
kurzzeitigen, unkontrollierbaren Jähzorn- und Erregungszuständen sowie aggressiven Durchbrüchen mit
Gewalttätigkeit gegen andere (schlagen um sich, oft aber wie geistesabwesend, und können sich dann nicht mehr
daran erinnern) sowie gegen sich selber (Selbstverletzungs- oder gar Selbsttötungsgefahr).
- Gemütslähmung: nichts kommt mehr an das Gefühl heran, nicht die schlechten, nicht die guten Nachrichten.
Völlige Abstumpfung aller Gefühle bis hin zur inneren Leere ("innerlich wie tot").
- Initiativelosigkeit: kein Antrieb, depressiv-adynamisch, stumpf-resigniert, gehemmt, verzagt, bis hin zur
apathischen Zurückgezogenheit und damit Vereinsamungs- und Isolationsgefahr ("freudloser Rückzug").
- Ruhelosigkeit: "innere Aufruhr", kommt nirgends zur Ruhe, in keiner Wohnung, in keiner Stadt, in keinem
Land. Manchmal sind Apathie und Ruhelosigkeit kombiniert, was besonders zermürbt ("reizbare Schwäche",
"getriebene Apathie").
- Konzentrationsabfall und Leistungseinbruch: Merk- und Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit, rasche
Erschöpfbarkeit, damit Leistungsmängel auf seelischem, zwischenmenschlichem, schließlich körperlichem,
beruflichem u. a. Gebiet.
- Genussunfähigkeit: alles ist schal und inhaltslos geworden, durchweg negativ eingetrübte Einstellung mit
entsprechendem Teufelskreis.
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- Sinnfrage und Selbstsicherheit: wichtiger, aber für außenstehende schwer fassbarer Belastungsfaktor mit
Langzeitfolgen. Das harte Schicksal und die damit verbundene "Sinnentleerung" sind Teil des Grübelzwangs,
der sich mit Fragen nach dem Sinn des Daseins und des Weiterlebens beschäftigt. Dazu kommt die zerstörte
Selbstsicherheit, ein Charakteristikum vieler Verfolgten-Schicksale (aber z. B. so gut wie nie ein Problem der
Verfolger!).
Besondere Aspekte der Folter-Schicksale
Schließlich seien noch einige besondere Aspekte der Folter-Schicksale kurz gestreift, die immer wieder zur
Sprache kommen und von Außenstehenden nur schwer verstanden werden können. Im Einzelnen:
- Zerstörung der seelisch-körperlichen Einheit: Die Folterwirklichkeit entzieht sich sogar für den Betroffenen
selber im nachhinein der Fassbarkeit, der Wider-Spiegelung im Denken, Verstehen und Bewerten, da der Kern
der Persönlichkeit fundamental erschüttert wurde. Durch die Folter wird die seelisch-körperliche Einheit des
Menschen tiefgreifend gestört. Das Opfer vertraut sich selbst nicht mehr. Wut und Hass richten sich gegen sich
selber. Man will sich bestrafen, schädigen, seinen Körper nicht mehr spüren, ihn als Fremdkörper ablehnen
(siehe oben). "Es ist, als würde sich im Menschen die eigene Ausstoßung vollziehen."
- Seelische Besonderheiten der Schmerzempfindung: Seelische (d. h. hier vor allem psychosomatische) und
organische (post-traumatische) Schmerzempfindungen verstärken sich gegenseitig. Dazu kommt die
Entfremdung "zwischen Kopf und Körper", zwischen Geistigem und Körperlichem. Dieser "kombinierte
Schmerz" und seine zahllosen Missempfindungen unterhalb der Schmerzschwelle (mit keineswegs geringeren
Einbußen) werden als "fressendes Ungeheuer" erlebt. Dadurch droht ein verhängnisvolles
Vermeidungsverhalten, eines der Hauptmerkmale nach extremer Traumatisierung.
Denn wer Schmerzen empfindet, kann nicht mehr klar denken und schlussfolgern, kann sich am Ende nicht
einmal mehr an das Schreckliche erinnern. Damit ist ein wichtiger, aber auch folgenschwerer Verdrängungs-
Mechanismus programmiert. Je mehr sich die Betroffenen auf ihre Schmerzempfindung konzentrieren und mit
der Zeit damit auch ein ausgeprägtes mehrschichtiges Schmerzverhalten zeigen, einschließlich entsprechender
Schmerzerwartung, desto sicherer funktioniert die Verdrängung des Erlebten.
- Partner-Folgen: Wurden beide Partner gefoltert, so kann dies auch die Beziehung zerstören. So kommt es z.
B. zu gegenseitigen Schuldzuweisungen bezüglich Macht und Hilflosigkeit, zu einem grausamen Spiel, wer von
beiden Schrecklicheres erlebt hat, zur Zuschreibung von Foltermethoden an den anderen, zu gegenseitigen
unerfüllbaren Ansprüchen an Verständnis und Fürsorge, zum Verlust der Liebesfähigkeit, die beide
wechselseitig einzuklagen versuchen. Endergebnis: häufig Trennung oder gar Scheidung.
- Störungen des Körpererlebens: Die Folter-Opfer fühlen sich in ihrem Körper nicht mehr zu Hause. Sie
stehen ihm ablehnend gegenüber, sie mögen sich nicht mehr. Sie fühlen sich unattraktiv, erleben sich oft nur
über Schmerzen, Unruhe, Zittern, d. h. über die entgleiste körperliche Schiene. Sie sehen ihre Narben und andere
Spuren von Verletzungen, fühlen sich deformiert und spüren, dass sie ihre Beweglichkeit, Kraft und
Anziehungskraft verloren haben.
Noch schlimmer wird es, wenn sich die Betroffenen "fragmentiert" erleben: Dadurch kann es zur
gefühlsmäßigen Abspaltung von Körperteilen kommen. Die natürlichen Zusammenhänge zwischen Kopf,
Armen und Beinen und dem übrigen Körper werden nicht mehr wahrgenommen. Es gibt keine gefühlsmäßige
Verbindung mehr zwischen den einzelnen Körperteilen. Alles ist wie erstarrt oder eingefroren, man hat kein
Gefühl mehr für die Grenzen des eigenen Organismus. Den Tod hat man zwar überlebt, aber jetzt ist man "im
Leben wie tot".
- Psychose-ähnliche Zustände sind vor allem durch Einzelhaft und Unterdrückung der Sinneswahrnehmungen
möglich. So können z. B. verbundene Augen vor, während und nach der Folter psychoseähnliche Zustände (wie
bei einer Geisteskrankheit, z. B. Schizophrenie) begünstigen (ähnlich der Erfahrungen von Menschen nach
Augenoperation mit anschließender mehrtägiger Abdeckung der Augen).
- Schamverletzende Foltermethoden sind jene, die weniger dem Geständnis, mehr der Auflösung der
persönlichen Identität dienen ("was muss ich für ein Mensch sein, dass mir so etwas passieren konnte"). Je
größer die Ungeheuerlichkeit und je brüchiger die Identitätsreste, desto stärker der Eindruck der
Unglaubwürdigkeit ("das glaubt man ihnen ohnehin nicht, man wird sie für wahnsinnig halten und in ein
Irrenhaus stecken", prophezeien schon die Folterer selber).
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- Bewusstlosigkeit und die Folgen: Bewusstseinstrübung oder gar Bewusstlosigkeit sind relativ häufig, teils
durch extremes Atmen (Hyperventilation = krankhaftes Hecheln) aus Angst oder Schmerz, teils durch
entsprechende Gewalteinwirkung auf Kopf und Nacken.
- Mangel-Syndrom durch Eiweiß-, Vitamin- oder Kalorienmangel mit entsprechenden Auswirkungen, teils
durch gezieltes Aushungern, aber auch durch Hungerstreik. Die Folgen sind meist organischer, aber auch
seelischer und geistiger Natur (ödematöse Zerebralläsionen = "Gehirnquellung").
Was kommt danach?
Die Zeit der Folter ist eine Extrem-Belastung, die Zeit danach eine nicht minder schwere, wie die seelischen,
psychosozialen, psychosomatisch interpretierbaren und körperlichen Folgen belegen. Es gibt aber noch andere
Belastungen, Kränkungen, Demütigungen, Frustrationen und damit neue Traumatisierungen. Im Einzelnen:
Bleibt das Folter-Regime bestehen und kann der Betroffene nicht ins Ausland fliehen, gerät er ohnehin in
"Freiheit ohne Freiheit". Er darf nicht anklagen, sich nicht einmal beklagen, muss schweigen und dulden, weil
er sonst erneut inhaftiert und gefoltert wird. Auch die Angehörigen und Freunde müssen schweigen und geraten
damit in eine seltsame Komplizenschaft mit den Folterern, die sie erheblich belastet. Deshalb reagieren nicht
wenige mit Unbehagen, Rückzug, ja versteckten Anklagen oder Aggressivität.
Kann das Opfer ins Ausland fliehen, wird es zum Asylanten. Das wirft Probleme eigener Art auf, wie jeder weiß,
der sich mit solchen Schicksalen beschäftigt.
Aber selbst wenn das Regime stürzt oder abgelöst wird und die Opfer als ehemalige Widerstandskämpfer zum
Helden und Idol emporwachsen könnten, kommen nur wenige auf ihre Kosten. Meist stehen dann andere
Probleme im Vordergrund, z. B. Wiederaufbau, Demokratisierung, neue Allianzen. Für eine Reflexion über das
Vergangene bleibt oftmals keine Zeit mehr - oder Lust. Letztlich betrachten sich jetzt alle Bürger als Opfer. Die
Haltung der Bevölkerung z. B. gegenüber den Widerstandsopfern ist eher ambivalent. Das scheint in allen
Nationen ähnlich zu sein. Schließlich erinnert es an das, was war (und an was man sich angepasst hat, z. B. auch
aus Mangel an Mut). Es scheint ein generelles Phänomen zu sein, dass die Opfer eines autoritären Regimes nicht
beliebt sind, da sie das schlechte Gewissen der schweigenden Mehrheit wach halten.
Außerdem spielen hier auch psychologische Faktoren eine Rolle: Als Widerstandskämpfer hebt man sich aus
der Masse heraus, wird wegen seines Mutes bewundert, kann sich in einer Tradition von historischen Helden
fühlen. Das spendet Kraft und Identität. Wenn nach dem Fall des Regimes die Restauration einsetzt, fällt diese
Aura weg und man wird Teil der großen Masse.
Danach kommt man in einer - inzwischen vielleicht pluralistisch gewordenen - Gesellschaft nur noch dann zu
seinem Recht, wenn man seine Interessen organisiert und lautstark zur Geltung bringt. Interessanterweise
verstehen das die Interessenverbände der ehemaligen Täter in vielen Fällen besser als die der Opfer, die sich
bestenfalls in untereinander zerstrittenen Opferverbänden organisieren - und vor allem an Mitgliederschwund
leiden. Das verbittert. Das "Danach" ist deshalb oft nicht das, was man sich erhofft hat. Eher eine fortgesetzte
Demütigung oder gar Qual auf anderer Ebene.
Eine Nichtanerkennung der Folter und ihrer Folgen ist eine erneute Traumatisierung, wobei sich die
Gesellschaft in den Augen des Betroffenen eher auf die Seite des Täters stellt, indem sie das Vorgefallene
leugnet oder verharmlost. Auch die Straffreiheit für die Täter eines Unrechts-Regimes, d. h. die Nachricht
von der Freisprechung ehemaliger Schergen durch die Justiz des inzwischen wieder demokratisch gewordenen
Landes führt deshalb zu heftigen Reaktionen unter den überlebenden Opfern. Verurteilungen sind dafür ein
Stück Gerechtigkeit und Genugtuung. Selbst wenn die Straffreiheit juristisch fundiert ist, aus welchen Gründen
auch immer, treibt sie die Betroffenen in Unverständnis, Resignation und ohnmächtigen Zorn, auch wenn man es
zu verstehen versucht ("wir haben Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen").
Eine absolute Gerechtigkeit kann es offenbar nicht geben. Der Prozess zur Bewältigung vieler Traumen ist nicht
frei von menschlichen Tragödien, wie man sie ansonsten aus jedem Drehbuch streichen würde, "weil es in dieser
Form unrealistisch ist ...". Das gesellschaftliche Klima geht in Richtung Verdrängung und Verleugnung," damit
wieder Ruhe einkehrt". Für die breite Masse mag es besser sein, was die allgemeine Gemütsruhe anbelangt und
den Wiederaufbau stimuliert. Für die Betroffenen ist es ein fortwährender Stachel im Fleisch.
LITERATUR
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An Fachliteratur mangelt es eigentlich nicht, auch nicht an allgemeinverständlichen Darstellungen (siehe unten). Eher an
Interesse. Wer will sich schon - und vor allem auch dauernd - mit so etwas belasten. Am ehesten noch nach spektakulären
Ereignissen, z. B. Kriege, Revolutionen, Militärputsche, Vertreibungen, ggf. Einzelschicksale. Aber eben stets mediengeleitet,
d. h. kurzfristig, spektakulär - und dann wieder abflauend bis völlig übergangen ("Schnee von gestern").
Nachfolgend deshalb nur einige wenige deutschsprachige Literaturhinweise aus früherer Zeit (z. B. KZ-Folgen) sowie
aktuellere Titel (gute Literaturübersichten bei den jeweiligen Behandlungszentren für Folteropfer, z. B. Berlin, München,
Ulm).
Amnesty International: Wer der Folter erlag. Fischer-TB-Verlag, Frankfurt 1985
Arce, L.: Die Hölle. Verlag Hamburger Ed, 2001
Baeyer, W. v. und Mitarb.: Psychiatrie der Verfolgten. Springer-Verlag, Berlin-Göttingen-Heidelberg 1964
Behnke, K., J. Fuchs (Hrsg.): Zersetzung der Seele. Rotbuch-Verlag, Hamburg 1995
Faust, V.: Die chronische reaktive Depression. Gesundheitsschäden nach Gefangenschaft und Verfolgung. In: V. Faust,
G. Hole (Hrsg.): Depressionen. Hippokrates-Verlag, Stuttgart 1983
Fischer, G., P. Riedesser: Lehrbuch der Psychotraumatologie. Reinhardt-Verlag, München 1998 (dort ausführliche neue
Literaturhinweise)
Graessner, S. und Mitarb.: Folter. Verlag C.H. Beck, München 1996 (hier ausführliches Literaturverzeichnis)
Hepker, W.-W.: Spätfolgen extremer Lebensverhältnisse. Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg-New York 1974
Herberg, H. J. (Hrsg.): Spätschäden nach Extrembelastungen. Nicolaische Verlagsbuchhandlung, Herford 1971
Matussek, P. und Mitarb.: Die Konzentrationslagerhaft und ihre Folgen. Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg-New York
1971
Niederland, W. G.: Folgen der Verfolgung. Das Überlebenden-Syndrom - Seelenmord. Suhrkamp-Verlag, Frankfurt 1980
Paul, H., H. J. Herberg: Psychische Spätschäden nach politischer Verfolgung. Karger-Verlag, Berlin-New York 1967
Peters, U. H.: Das Verfolgten-Syndrom. In: V. Faust (Hrsg.): Psychiatrie - Ein Lehrbuch für Klinik, Praxis und Beratung.
Gustav Fischer-Verlag, Stuttgart-Jena-New York 1996
Peters, U. H, V. Faust: Das Überlebenden-Syndrom. Gesundheitsschäden nach Verfolgung, Gefangenschaft und Folter.
In: V. Faust (Hrsg.): Psychiatrie - Ein Lehrbuch für Klinik, Praxis und Beratung. Gustav Fischer-Verlag, Stuttgart-Jena-New
York 1996
Rauchfleisch, U. (Hrsg.): Folter: Gewalt gegen Menschen. Paulus Verlag, Zürich 1991
Rauter, E. A.: Folter in Geschichte und Gegenwart. Eichborn-Verlag, Frankfurt 1988
Reich-Ranicki, M.: Zwischen Diktatur und Literatur. S. Fischer-Verlag, Frankfurt 1993
Schenck, E. G., E. v. Nathusius: Extreme Lebensverhältnisse und ihre Folgen. Band 1 bis 8. Verband der Heimkehrer, Bad
Godesberg 1958 bis 1964
Schenck, E. G.: Das menschliche Elend im XX. Jahrhundert. Nicolaische Verlagsbuchhandlung, Herford 1965
Schulz-Hageleit, P. (Hrsg.): Alltag, Macht, Folter. Patmos-Verlag, Düsseldorf 1989
Stoffels, H. (Hrsg.): Terrorlandschaften der Seele. Roderer-Verlag, Regensburg 1994
Timerman, J.: Wir brüllten nach innen. S. Fischer-Verlag, Frankfurt 1982
Venzlaff, U.: Die psychologischen Störungen nach entschädigungspflichtigen Ereignissen. Springer-Verlag, Berlin-
Heidelberg-New York 1958
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Wicker, H.-R.: Die Sprache extremer Gewalt. Universität Bern, Institut für Ethnologie, Bern 1993
Wirtz, U.: Seelenmord, Inzest und Therapie. Kreuz-Verlag, Stuttgart 2001
Wurzer, B.: Das posttraumatische organische Psychosyndrom. Universitätsverlag, Wien 1992
Selbsterkenntnis durch persönliche Integrität
von Albert Metzler
Mitarbeiter sind oft neidisch auf die „Macht“ ihrer Vorgesetzten, junge Manager können es oft kaum erwarten,
mehr Verantwortung übertragen zu bekommen, um sich beweisen zu können. Wer aber schließlich in die Lage
kommt, immer mehr und immer bedeutendere Entscheidungen treffen zu müssen, weiß, dass sich bei Menschen,
die nicht mehr als Lust auf Macht in ihre Führungsposition mitbringen, der Traum oft zum Alptraum entwickelt
und dass in der Wirklichkeit des Führens besonders harte Winde wehen. Es stellt sich nämlich immer heraus,
dass Führen nicht nur bedeutet, Entscheidungen treffen zu können, sondern vielmehr noch: sie treffen zu
müssen. Die Grundlagen von Entscheidungen werden nämlich mit steigender Position zunehmend komplizierter:
Interessen stehen gegeneinander, Informationen fehlen und ohne sie muss entschieden werden, die persönliche
Meinung steht gegen „Sachzwänge“, man steht allein und oft weiß man, dass jede Entscheidung nur in
verschiedener Weise „falsch“ sein wird und trotzdem getroffen werden muss. Ohne persönliche Integrität
werden solche Situationen jedes Mal zu Zerreißproben, die manchmal sogar in veritablen Katastrophen, für das
Unternehmen oder die Person, enden können.
Persönliche Integrität zu gewinnen, ist allerdings eines der herausforderndsten Unternehmen im Leben eines
Menschen, jedoch auch eines, das bereits mit den ersten kleinen Investitionen garantierten Gewinn einfährt.
Viele begnügen sich damit, persönliche Integrität nur darzustellen – und sterben innerlich lieber andauernd
tausend Tode, als daran zu arbeiten, echte Integrität zu erwerben. In ihnen tobt ein Chaos an übernommenen
Gedanken, an unüberprüften Regeln, ewig mitgeschleppten Zweifeln, diffusen Wünschen und dergleichen mehr
– ein Chaos. Oft denken diese Menschen, die „Welt“ wäre schlecht, ein ewiger Kampf, in dem sie siegen oder
untergehen, Jeder gegen Jeden – dabei wäre der erste Schritt einfach der, zu erkennen, dass der Kampf zuerst im
eigenen Inneren beginnt, und dass sich das Chaos da drinnen außen nur spiegelt.
Authentisches Handeln
So individuell unsere Gedanken und Denkprozesse auch sind, sie existieren nicht losgelöst oder unabhängig von
unserer Umwelt und unseren Persönlichkeitsbedingungen. Im Gegenteil: Unser Denken unterliegt ganz
wesentlich den unterschiedlichsten Einflüssen von außen und von innen. Diverse Faktoren, die nicht selten im
Verborgenen bleiben, entscheiden mit über unsere Denkinhalte, die Art und Weise, wie wir denken und fühlen,
und die Ergebnisse unserer Denkprozesse. Die Resultate daraus – unsere Entscheidungen und Handlungen –
basieren also ganz offensichtlich nicht nur auf freien und eigenständigen Urteilen, sondern sind auch abhängig
von Größen, die wir nicht selbst festlegen, sondern die unter Umständen uns festlegen.
An diesem Punkt setzt die Methode des Alternativen Denkens an mit dem Ziel, das eigene Denken individuell,
eigenverantwortlich und authentisch zu gestalten, damit sich Einflüsse nicht ausweiten zu Fremdbestimmung
und Unfreiheit im Denken und Handeln. Grundannahme für jedes authentische Handeln sollte also sein: Jeder
Mensch kann die Gestaltung seiner Art zu leben selbst in die Hand nehmen, kann sein Denken, Entscheiden und
Handeln selbst bestimmen und unabhängig von den Voraussetzungen, mit denen seine Persönlichkeit
ausgestattet ist, eine ihm gemäße Lebensweise finden. Doch angesichts der Menge an Einflussfaktoren, die uns
und unser Denken bestimmen, scheint diese Annahme durchaus erklärungsbedürftig. Denn es stellt sich die
Frage, wie weit unsere Entscheidungsfreiheit tatsächlich reicht.
Misshandlung
Als Misshandlung wird im deutschen Recht die "üble und unangemessene Behandlung eines anderen
Menschen" oder Tieres betrachtet, die dessen körperliche Unversehrtheit oder das "körperliche Wohlbefinden"
beeinträchtigt. Dies gilt aber auch nur bei Situation, wobei dies auch ernst gemeint wird. Eine Misshandlung
kann sich aber auch in einem psychisch traumatisierenden Verhalten zeigen und entsprechend ein psychisches
Trauma bei der misshandelten Person auslösen.
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Nach deutschem Recht wird das körperliche Misshandeln bei den Delikten der Körperverletzung (§§ 223, 224,
226, 227 StGB) oder alternativ die Gesundheitsschädigung vorausgesetzt.
Das Gesetz unterscheidet zwischen körperlicher Misshandlung - zum Beispiel durch Schläge oder
Vernachlässigung – sowie seelischer Misshandlung – zum Beispiel durch andauernden Liebesentzug.
Kindesmisshandlungen geschehen vor allem innerhalb der Familie. Dies bedeutet, dass die Opfer auf Hilfe von
außen angewiesen sind. Vor allem die seelischen Schäden prägen die Betroffenen ein Leben lang. Deshalb ist es
wichtig, rechtzeitig Hilfe von Fachleuten anzunehmen bzw. zu vermitteln
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