Rechtliche Mittel
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Geschrieben von neuron am 14. Mai 2006 10:41:32:
(dpa) In das Strafgesetzbuch wird ein neuer Paragraf 238 "Schwere Belästigung" eingefügt. Den Vorschlägen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zufolge wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft, wer sich anderen Menschen beharrlich annähert und deren Lebensgestaltung "schwerwiegend und unzumutbar" beeinträchtigt. Dies betrifft unerwünschte räumliche Nähe, Auflauern, ständige E-Mails, Anrufe und Fälle, bei denen Leben und Gesundheit des Opfers bedroht sind. Bis zu 5 oder 10 Jahre muss ein Stalker in Haft, wenn für das Opfer Todesgefahr besteht. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.Der Umgang mit Banden- und organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit Stalking erfordert einen extra Absatz in diesem Paragrafen. Ausserdem erfordert der Paragraf 238 einen Richtwert für Schadensersatzleistungen, die im Einzelfall oder in der Gruppe zu zahlen sind.
http://www.pechstaedt.de/kanzlei/stalking.htm
http://bundesrecht.juris.de/stgb/index.html
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