Re: Rechtliche Mittel_Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde


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Geschrieben von Frank am 11. August 2008 07:59:45:

Als Antwort auf: Re: Rechtliche Mittel_psychiatrische Zwangsmaßnahmen geschrieben von neuron am 14. Oktober 2006 23:14:09:

Ja, es kann einem schon ganz leicht passieren, dass ein HNO Sie zum Psychiater SEINER Wahl schicken möchte nachdem Sie ihm erzählen, dass Sie Implantate vermuten. Und wenn Sie nicht schnell oder gegenwärtig genug sind, dann ist der schon auf dem Weg zum Telephon (was eigentlich sehr seltsam ist).

Nun hat das Bundesverfassungsgericht aber schon mal entschieden, dass der Glaube, dass man Wanzen im Ohr habe, keine Gefahr für sich selbst oder andere darstelle.
Und eine Einweisung dergleichen würde an kriminellem Verhalten grenzen.

Quelle:
Bundesverfassungsgericht
-Pressestelle-
Pressemitteilung
Nr. 43/98 vom 24. April 1998
(könnte auch den ganzen Teyt abtippen, das würde aber zu lange dauern.

Kann mit Sicherheit nicht schaden neben diesem "VoVo" (Vollmachtserteilung) auch dieses Urteil mit sich zu führen. Denn wer danach noch immer an eine Zwangsanweisung denkt, handelt wohl ganz klar kriminell und kann später wohl auch in dieser Weise belangt werden.

Frank

Geschrieben von neuron am 14. Oktober 2006 23:14:09:

Als Antwort auf: Rechtliche Mittel geschrieben von neuron am 14. Mai 2006 10:41:32:



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