Nun hat das Bundesverfassungsgericht aber schon mal entschieden, dass der Glaube, dass man Wanzen im Ohr habe, keine Gefahr für sich selbst oder andere darstelle.
Und eine Einweisung dergleichen würde an kriminellem Verhalten grenzen.
Quelle:
Bundesverfassungsgericht
-Pressestelle-
Pressemitteilung
Nr. 43/98 vom 24. April 1998
(könnte auch den ganzen Teyt abtippen, das würde aber zu lange dauern.
Kann mit Sicherheit nicht schaden neben diesem "VoVo" (Vollmachtserteilung) auch dieses Urteil mit sich zu führen. Denn wer danach noch immer an eine Zwangsanweisung denkt, handelt wohl ganz klar kriminell und kann später wohl auch in dieser Weise belangt werden.
Frank
Geschrieben von neuron am 14. Oktober 2006 23:14:09:
Als Antwort auf: Rechtliche Mittel geschrieben von neuron am 14. Mai 2006 10:41:32:
- Re: Bundesverfassungsgericht Nr. 43/98 vom 24. April 1998 neuron 23.08.2008 22:30
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